0950 - Liebfrauenstraße -
Bebauungsplan Nr. 0950
- Liebfrauenstraße -
für den Blockinnenbereich zwischen der Wittener Straße, der Liebfrauenstraße, der Straße Kreuzkamp und der Straße Auf dem Krahnefuß
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 950 ist die Nutzung des Blockinnenbereiches zu Wohnbauzwecken. Die vorhandenen Nutzungen (Turnhalle/Bolzplatz) können nur bei Verlagerung zu einem Alternativstandort in Altenbochum überplant werden. Die Verlagerungskosten wären vom Investor zu tragen. Die öffentlichen Wegeverbindungen sind zu erhalten.
Unterlagen zum Verfahren
- Karte zum Aufstellungsbeschluss Nr. 950 (PDF, 1,55 MB)
- Begründung (Entwurf) (PDF, 421,50 KB)
- Variante 1 (PDF, 325,98 KB)
- Variante 2 (PDF, 337,95 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 1,55 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 17.04.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.06.2013, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 17.06.2013 - 16.07.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 25.06.2013, Informationsveranstaltung
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Frau Gabriele Bolenz, Telefon: 0234/910 - 1718, E-Mail: GBolenz@bochum.de
Weitere Informationen
-
Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
-
Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
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Wer kann mir weiterhelfen?
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Stadt Bochum
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Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.