0922 - Buddenbergplatz -
Bebauungsplan Nr. 922
- Buddenbergplatz -
für ein Gebiet zwischen den Gleisanlagen des Hauptbahnhofes, der Wittener-, der Ferdinand- und der Universitätsstraße
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 922 ist die gestaltersiche Aufwertung des südlichen Bahnhofsquartiers, insbesondere des Buddenbergplatzes, planungsrechtlich zu begleiten, indem dieser Bestrebung zuwiderlaufende Nutzungsarten, wie Spielhallen und Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen bzw. Darbietungen, ausgeschlossen bzw. deren Zulässigkeit geregelt werden.
Unterlagen zum Verfahren
- Karte zum Aufstellungsbeschluss (PDF, 1,46 MB)Karte zum AufstellungsbeschlussDie Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
- Umring_Shape (ZIP, 1,58 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 23.02.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.04.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Weitere Informationen
-
Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
-
Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
-
Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
-
Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
-
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Wer kann mir weiterhelfen?
Postanschrift:
Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
44777
Bochum
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.