Bochumer Bebauungspläne

0905 - Gollheide -

Bebauungsplan Nr. 905 - Gollheide - für ein Gebiet nördlich der Bundesautobahn 40, südlich der Heidestraße, östlich der Walzwerkstraße und westlich des Ahbachs

Ziel des Bebauungsplanes ist in erster Linie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung dahingehend, dass sich keine Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen vollzieht. Damit sollen die Flächen gleichzeitig für Kleingewerbe und Handwerksbetriebe gesichert werden. Im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 BauGB werden Lärmpegelbereiche in Verbindung mit konkretisierten Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan Nr. 905 aufgenommen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 01.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.09.2010, Auslegungsbeschluss
  • 30.10.2010, Bekanntmachung der Auslegung
  • 08.11.2010 - 08.12.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.02.2011, Erneuter Auslegungsbeschluss
  • 01.03.2011, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 08.03.2011 - 22.03.2011, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a BauGB
  • 19.05.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.05.2011, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 25.05.2011, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Bernhard Hemker, Telefon: 0234/910 - 2855, E-Mail: BHemker@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.