0905 - Gollheide -
Bebauungsplan Nr. 905 - Gollheide - für ein Gebiet nördlich der Bundesautobahn 40, südlich der Heidestraße, östlich der Walzwerkstraße und westlich des Ahbachs
Ziel des Bebauungsplanes ist in erster Linie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung dahingehend, dass sich keine Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen vollzieht. Damit sollen die Flächen gleichzeitig für Kleingewerbe und Handwerksbetriebe gesichert werden. Im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 BauGB werden Lärmpegelbereiche in Verbindung mit konkretisierten Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan Nr. 905 aufgenommen.
Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen
- Bebauungsplan Nr. 905 (PDF, 6,98 MB)
- Begründung (PDF, 527,92 KB)
- Xplan GML Bebauungsplan Nr. 905 (GML, 166,26 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 2,60 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 01.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.09.2010, Auslegungsbeschluss
- 30.10.2010, Bekanntmachung der Auslegung
- 08.11.2010 - 08.12.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 23.02.2011, Erneuter Auslegungsbeschluss
- 01.03.2011, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 08.03.2011 - 22.03.2011, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a BauGB
- 19.05.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.05.2011, Bekanntmachung Inkrafttreten
- 25.05.2011, Rechtswirksam
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Herr Bernhard Hemker, Telefon: 0234/910 - 2855, E-Mail: BHemker@bochum.de
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
-
Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
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Freitag:
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Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
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