Bochumer Bebauungspläne

0741 a - Erweiterung Golfplatz Stiepel - (vorhabenbezogen)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 a

- 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel -

für ein Gebiet südlich und westlich der Hevener Straße, nördlich des unbefestigten Wirtschaftsweges und östlich des Golfplatzes (Spielbahn Nr. 5)

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die bauleitplanerische Sicherung der Golfplatzerweiterungsflächen östlich des heute vorhandenen öffentlich zugänglichen (Wander-)Weges bis zur Hevener Straße zur Realisierung der Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 und die Sicherung einer öffentlich zugänglichen Fußwegeverbindung sowie die Sicherheit der Fußgänger.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 23.06.2009, Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB
  • 07.01.2010, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 07.01.2010, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 07.01.2010 - 05.02.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.01.2010, Informationsveranstaltung
  • 22.09.2010, Auslegungsbeschluss
  • 22.10.2010 - 22.11.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.07.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.11.2013, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 25.11.2013, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Ralf Gesien, Telefon: 0234/910 - 2513, E-Mail: RGesien@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.