Bochumer Bebauungspläne

0876 - Standorterweiterung Heiksfeld -

Bebauungsplan Nr. 876
- Standorterweiterung Heiksfeld -
für ein Gebiet im Bereich der Straße Heiksfeld sowie südöstlich davon (Teilgebiet 1) und nördlich der Straße Wiekskamp (Teilgebiet 2)

Ziel des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung einer zusätzlichen Fläche für die gewerbliche Nutzung zum Zwecke der Standorterweiterung einer im Gewerbegebiet Constantin X ansässigen Firma. Darüber hinaus ist es Ziel des Bebauungsplans, die in § 1 Abs. 6 BauGB neben den wirtschaftlichen Belangen ebenfalls aufgeführten Belange des Umweltschutzes und der allgemeinen Anforderungen an gesunde Lebensbedingungen im Planverfahren zu berücksichtigen und einem Abwägungsprozess zu unterziehen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 29.04.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.02.2009, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 21.02.2009, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 21.02.2009 - 18.03.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.02.2009, Informationsveranstaltung
  • 20.07.2011, Auslegungsbeschluss
  • 16.08.2011, Bekanntmachung der Auslegung
  • 23.08.2011 - 23.09.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.07.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.07.2012, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 23.07.2012, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Klaus Kleine, Telefon: 0234/910 - 1292, E-Mail: KKleine@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.