Der Bebauungsplan Nr. 1008 - Wilhelm-Leithe-Weg-Nord - wird für ein Gebiet nördlich des Wilhelm-Leithe-Wegs, östlich der Kantstraße, südlich der Gleistrasse Essen - Bochum sowie westlich der rückwärtigen Grundstücke der Ridderstraße aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 1008 ist für die bisher unbebauten Flächen,
- die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und städtebaulich verträgliche gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe,
- die Steuerung des Einzelhandels innerhalb des Gewerbegebiets,
- die Gliederung der Gewerbebetriebe hinsichtlich ihres Immissionsverhaltens, damit ein verträgliches Nebeneinander mit den vorhandenen Wohnnutzungen ermöglicht wird,
- die Sicherung der Erschließung und
- die qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raums sowie der Freiräume.
Für die vorhandene Gemengelage östlich Kantstraße / nördlich Wilhelm-Leithe-Weg / südlich der Gleistrasse und westlich der Trasse der ehemaligen Zechenanschlussbahn Fröhliche Morgensonne definiert der Bebauungsplan folgende städtebauliche Ziele:
- Steuerung der zulässigen Einzelhandelsnutzungen innerhalb des Gewerbegebiets,
- Gliederung der Gewerbebetriebe hinsichtlich ihres Immissionsverhaltens, damit ein verträgliches Nebeneinander mit den vorhandenen Wohnnutzungen ermöglicht wird sowie
- Beschränkung der Verfestigung von weiteren Wohnnutzungen.