Bochumer Bebauungspläne

0336 c - Gewerbegebiet Harpener Feld Ost - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 336 a

Bebauungsplan Nr. 336 c

- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 336 a - Gewerbegebiet Harpener Feld Ost -

für ein Gebiet östlich des Castroper Hellwegs zwischen der A 43 und der A 40 bzw. dem Harpener Hellweg

Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Bereich des bisherigen Sondergebietes Verbrauchermarkt eine Ausweitung der Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente zu unterbinden, entlang des Castroper Hellwegs die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zu ermöglichen und die übrigen Flächen durch Steuerung der Einzelhandelsnutzung für gewerbliche – insb. produzierende – Nutzungen zu sichern.



 

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

Amtsblatt

Bebauungsplanauskunft

Verfahrensschritte

  • 28.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.11.2016, Erweiterung des Plangebietes
  • 15.11.2016, Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
  • 09.01.2017, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 09.04.2018, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 09.04.2018 - 09.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 24.04.2018, Informationsveranstaltung

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Michael Wienke, Telefon: 0234/910 - 2594, E-Mail: MWienke@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.