Bochumer Bebauungspläne

0935 - Röhlinghauser Straße -

Bebauungsplan Nr. 935 - Röhlinghauser Straße -

für ein Gebiet westlich der Röhlinghauser Straße und nördlich der Bebauung Günnigfelder Straße von Haus Nr. 176 bis 190 a

Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von familiengerechter Wohnbebauung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Errichtung sowohl von Einzel- und Doppelhäusern, als auch von Mehrfamilienhäusern vorgesehen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefährer Geltungsbereich

Unterlagen zum Verfahren

Amtsblatt

Anfahrt/Öffnungszeiten

Verfahrensschritte

  • 14.12.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.01.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 30.01.2012, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 30.01.2012 - 02.03.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 07.02.2012, Informationsveranstaltung
  • 18.10.2022, Auslegungsbeschluss
  • 05.12.2022, Bekanntmachung der Auslegung
  • 13.12.2022 - 20.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Sabrina Bläser, Telefon: 0234/910 - 2559, E-Mail: SBlaeser@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.