Bochumer Bebauungspläne

0812 - Am Poter / Nöckerstraße -

Bebauungsplan Nr. 812 - Am Poter/Nöckerstraße - für ein Gebiet südwestlich der Straße "Am Poter" von Haus-Nr. 3 - 11, nordwestlich der Lindener Straße von Haus-Nr. 134 - 138, nordöstlich der Nöckerstraße von Haus-Nr. 15 - 19 und südlich der Parkplatzanlage zwischen Nöckerstraße und “Am Poter”
hier: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 812 als Satzung

Ziel des Bebauungsplanes ist eine Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden und das Plangebiet wie seine Umgebung prägenden Wohnnutzung unter Einbeziehung der stadtbildbestimmenden Wirkung der historisch bedeutsamen Bausubstanz.

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 18.11.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.12.2003, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 22.06.2005 - 22.07.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.06.2005, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 05.07.2005, Informationsveranstaltung
  • 21.03.2006, Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • 21.03.2006, Auslegungsbeschluss
  • 28.03.2006, Bekanntmachung der Auslegung
  • 10.04.2006 - 10.05.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.07.2006, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 12.07.2006, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.