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I/S 48 -1.Ä.- -- Einzelhandel Windelsbleicher Straße/Friedrichsdorfer Straße (Ergänzendes Verfahren)

Die 1. Änderung "Einzelhandel Windelsbleicher Straße/Friedrichsdorfer Straße" des Bebauungsplans Nr. I/S 48 "Breipohls Hof" wurde im Normenkontrollverfahren vom Oberverwaltungsgericht Münster überprüft. Dabei wurde die Festsetzung Nr. 1.1.2 Buchstabe a) zur Verkaufsflächenbegrenzung eines großflächigen Lebensmittelmarktes für nicht rechtmäßig erkannt. Dieser Fehler soll im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch geheilt werden.

Hierzu werden im ergänzenden Verfahren zum Entwurf Stellungnahmen von den Behörden/Trägern öffentlicher Belange eingeholt und Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Änderungen und Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen gegenüber dem letzten Entwurf von 2021 gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4a Absatz 3 Baugesetzbuch gegeben.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 01.07.2025, Entwurfsbeschluss (ergänzendes Verfahren)
  • 16.08.2025, Bekanntmachung Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 20.08.2025 - 22.09.2025, Erneute Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4a (3), 4 (2) BauGB
  • 21.08.2025 - 22.09.2025, Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Dokumente