III/1/01.19-1 -3.Ä.- -- Klosterplatz
Mit der Bebauungsplanänderung werden die Festsetzungen zu Werbeanlagen gestrichen werden. Dies ist erforderlich, um die Gestaltungssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen im Bereich der Bielefelder Altstadt (Werbeanlagensatzung Altstadt) im Plangebiet anwenden zu können.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 20.05.2025, Aufstellungsbeschluss
- 20.05.2025, Entwurfsbeschluss
- 06.06.2025 - 14.07.2025, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 07.06.2025, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 07.06.2025, Bekanntmachung Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
- 12.06.2025 - 14.07.2025, Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- GE-STZ004 -- Gestaltungssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen im Bereich der Bielefelder Altstadt Ist eine Änderung von
- III/1/01.19-1 -- Klosterplatz
Dokumente
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