III/1/01.10-1 -1.Ä.- -- Jahnplatz
Mit der Bebauungsplanänderung werden die Festsetzungen zu Werbeanlagen für den Bereich der 1. Änderung gestrichen werden. Dies ist erforderlich, um die Gestaltungssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen im Bereich der Bielefelder Altstadt (Werbeanlagensatzung Altstadt) im Plangebiet anwenden zu können.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 20.05.2025, Aufstellungsbeschluss
- 20.05.2025, Entwurfsbeschluss
- 06.06.2025 - 14.07.2025, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 07.06.2025, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 07.06.2025, Bekanntmachung Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
- 12.06.2025 - 14.07.2025, Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- GE-STZ004 -- Gestaltungssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen im Bereich der Bielefelder Altstadt Ist eine Änderung von
- III/1/01.10-1 -NA- -- Jahnplatz
Dokumente
BebauungsplanBegründungWeitere Dokumente