STZ029 -- Außenbereichssatzung Wandweg
Durch die Außenbereichssatzung werden die Zulassungsbestimmungen für Wohngebäude und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe im Geltungsbereich modifiziert. Den Eigentümern und Eigentümerinnen wird neben der Bestandssicherung auch die Schließung einzelner freier Grundstücksflächen innerhalb der Splittersiedlung durch Neu- bzw. Ersatzbauten und Erweiterungen erleichtert
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 02.11.2023, Entwurfsbeschluss
- 18.11.2023, Bekanntmachung Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
- 21.11.2023 - 05.01.2024, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 22.11.2023 - 22.12.2023, Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
- 07.05.2024 - 07.06.2024, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Dokumente
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