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259. FNP-Änderung - Kombibad Jöllenbeck

Planungsanlass und Planungsziel

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt im Stadtbezirk Jöllenbeck, am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Oerken, östlich des Wörheider Weges, die Errichtung eines Kombibades auf dem Grundstück des bisherigen Freibades Jöllenbeck. Dafür ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich, die als 259. Änderung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/J40 „Kombibad Jöllenbeck“ erfolgen soll.

Im wirksamen FNP ist der betreffende Bereich mit dem geplanten Kombibad als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Freibad“ und als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Hier soll der FNP geändert werden in „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ und im südlichen Bereich in Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Naturbelassenes Grün“.

Mit Datum vom 03.08.2023 ist die FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 22.06.2021, Änderungsbeschluss
  • 22.06.2021, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 09.07.2021 - 23.08.2021, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 14.08.2021, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 14.08.2021, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 16.08.2021 - 10.09.2021, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
  • 29.03.2022, Entwurfsbeschluss
  • 07.05.2022, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
  • 20.05.2022 - 20.06.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 03.11.2022, Feststellungsbeschluss
  • 03.08.2023, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente