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238. FNP-Änderung - Sonderbaufläche City-Passage

Planungsanlass und Planungsziel

Zum Umbau der City-Passage und zur planungsrechtlichen Steuerung des Vorhabens ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die die Neudarstellung von Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum zum Gegenstand hat. Sie soll als 238. Änderung "Sonderbaufläche City-Passage" parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. III/3/100 "City-Passage" durchgeführt werden. Mit der Änderung des Planungsrechts soll ein modernes Einkaufszentrum im Zentralen Versorgungsbereich der Bielefelder Innenstadt entwickelt werden.

Mit Datum vom 24.10.2016 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 02.12.2014, Aufstellungsbeschluss
  • 05.06.2015 - 06.07.2015, Offenlage
  • 24.10.2016, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente