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234. FNP-Änderung - Sonderbaufläche Gut Wittenbach

Planungsanlass und Planungsziel

Zum Erhalt einer kulturlandschaftsprägenden, ehemals landwirtschaftlich bewirtschafteten Hofstelle ist zur planungsrechtlichen Absicherung eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die die Neudarstellung von Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wohnen in kulturlandschaftsprägender Hofanlage zum Gegenstand hat. Sie soll als 234. Änderung "Sonderbaufläche Gut Wittenbach" parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. II/N 7 "Wohnanlage Gut Wittenbach" durchgeführt werden. Mit der planungsrechtlichen Sicherung einer vorhandenen baulichen Anlage im Sinne einer zeitgemäßen und nachhaltigen Nachnutzung durch die Ausweisung einer entsprechenden Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan bzw. eines Sondergebietes im Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, dem drohenden Verfall der Bauwerke entgegenzuwirken und sie weiterhin durch eine geeignete und verträgliche Nutzung in ihrer Grundsubstanz zu erhalten. Der Belang des Freiraumschutzes und dem städtebaulichen Ziel, landwirtschaftliche Flächen sowie Waldflächen von einer Siedlungsentwicklung auszunehmen, wird entsprochen.

Mit Datum vom 25.08.2016 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 29.04.2014, Aufstellungsbeschluss
  • 27.03.2015 - 27.04.2015, Offenlage
  • 25.08.2016, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente