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232. FNP-Änderung - Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld

Planungsanlass und Planungsziel

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt in dem Bereich südlich der Ostwestfalenstraße (L 212n) und östlich der Altenhagener Straße (L 778) im Nordosten des Stadtbezirkes Heepen ein Gewerbegebiet in dem auf Bielefelder Stadtgebiet liegenden Teil eines interkommunalen Gewerbegebietes (GewerbePark OWL) zu entwickeln. Für dessen Entwicklung wurde am 19.12.2001 eine Gesellschaft (interkomm Interkommunales Gewerbegebiet Ostwestfalen-Lippe GmbH) von den Städten Bad Salzuflen, Bielefeld und Herford gegründet. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, mittelfristig nachfragegerechtes attraktives Bauland für Gewerbe- und Industriebetriebe bereitzustellen, um die Wirtschaftskraft der Region und damit das Arbeitsplatzangebot zu stärken und auszubauen. Dafür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die insbesondere die Neudarstellung von Gewerblicher Baufläche zum Gegenstand hat. Sie soll als 232. Änderung durchgeführt werden und erfolgt parallel zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/A 14 „Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld“.

Mit Datum vom 23.04.2015 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 17.09.2013, Aufstellungsbeschluss
  • 04.07.2014 - 04.08.2014, Offenlage
  • 23.04.2015, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente