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229. FNP-Änderung - Wohnen und Mischnutzung Schillinggelände

Planungsanlass und Planungsziel

Ziel der Planung ist die Entwicklung zentrumsnaher Wohnnutzungen sowie die Ansiedlung von Gewerbenutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes von Gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche und Gemischte Baufläche geplant, die parallel zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I / St 50 erfolgen soll. Die Änderungs-Fläche entspricht zum überwiegenden Teil dem Gelände des ehemaligen Eisenwerks Schilling im Stadtteil Sennestadt, Stadtbezirk Sennestadt. Auf dem sog. Schillinggelände bestand von 1884 bis 1991 eine Eisengießerei, die später als Eisenwerk für die Armaturenherstellung genutzt wurde. Zugleich soll der landesplanerisch geforderte Flächenausgleich für die im Änderungs-Teilbereich A geplanten Bauflächen durch die Rücknahme einer bislang baulich nicht in Anspruch genommenen Wohnbaufläche im Teilbereich B erfolgen. Die 229. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht somit aus zwei Teilbereichen.

Mit Datum vom 29.06.2020 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 09.04.2013, Aufstellungsbeschluss
  • 20.10.2017 - 20.11.2017, Offenlage
  • 29.06.2020, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente