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224. FNP-Änderung - Fläche für Versorgungseinrichtungen - Photovoltaik Deponie Belzen

Planungsanlass und Planungsziel

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 224. Änderung im überwiegend als Fläche für Müllbeseitigungsanlagen mit Rekultivierungsabsichten dar. Die Rekultivierungsmaßnahmen sind mit der Zielsetzung Fläche für Wald und überlagert von Fläche für Aufschüttung ausgewiesen. An diese schließen sich im Osten, Norden und Westen Flächen für die Landwirtschaft an. Vorrangiges Ziel der Flächennutzungsplan- Änderung sowie des gleichzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. II/ J 34 "Solarpark Deponie Belzen" ist es, auf der Gemarkung von Jöllenbeck im Bereich der ehemaligen Deponie "Belzen" die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Damit will die Stadt Bielefeld einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Dazu soll unter anderem im Flächennutzungsplan die Fläche der ehemaligen Deponie durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich für die Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom aus Photovoltaik und damit aus erneuerbaren Energien gesichert und fortentwickelt werden.

Mit Datum vom 02.03.2015 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 20.03.2012, Aufstellungsbeschluss
  • 22.03.2013 - 22.04.2013, Offenlage
  • 02.03.2015, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente