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203. FNP-Änderung - Horstmannsfeld

Planungsanlass und Planungsziel

Wesentliches Ziel der 203. Änderung des Flächennutzungsplanes "Horstmannsfeld" ist es - gemeinsam mit der Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/T 7 - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung östlich des Horstheider Weges und nördlich der Straße Kerbreede in Theesen zu schaffen. Im Flächennutzungsplan soll dazu der bislang als Landwirtschaftliche Fläche dargestellte Bereich künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die geringfügige Erweiterung erfolgt unter Inanspruchnahme bereits baulich genutzter Flächen (derzeit mit einem Gewächshaus und einer Gewerbehalle bebaut) und dient der Abrundung des Ortsteils Theesen. Aus bauleitplanerischer Sicht ist die Fläche im nordwestlichen Bereich Theesens aufgrund der relativen Nähe zu Infrastruktureinrichtungen für eine Wohnbebauung geeignet.

Mit Datum vom 07.09.2009 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 26.02.2008, Aufstellungsbeschluss
  • 05.12.2008 - 06.01.2009, Offenlage
  • 07.09.2009, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente