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195. FNP-Änderung - Lebensmitteleinzelhandel Heeperholz

Planungsanlass und Planungsziel

Wesentliches städtebauliches Ziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines bereits bestehenden Lebensmitteleinzelhandels zu schaffen. Darüber hinaus sollen die östlich und westlich angrenzenden Nutzungen (Gewerbe- sowie Wohnbebauung und Grünfläche) dem Bestand entsprechend im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der Lage im südlichen Bereich des Ortsteils Heepen an der Straße Heeperholz stellt die Sicherung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes mit einer dem Bedarf entsprechenden Erweiterung der Einzelhandelsnutzungen insbesondere in Hinblick auf die geplanten Wohneinheiten im Bereich "Markengründe" eine städtebaulich sinnvolle Entwicklungsoption zur Sicherung der Versorgungsstruktur im Ortsteil Heepen dar.

Mit Datum vom 13.03.2008 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 12.12.2006, Aufstellungsbeschluss
  • 20.07.2007 - 20.08.2007, Offenlage
  • 13.03.2008, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente