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184. FNP-Änderung - Erweiterung von gewerblichen Bauflächen an der Eisenstraße

Planungsanlass und Planungsziel

Ziel der 184. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden, Metall verarbeitenden Produktionsbetriebes zu schaffen. Hierdurch soll am bisherigen Produktionsstandort eine betriebsbedingt erforderliche Erweiterung ermöglicht werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist für den betreffenden Bereich die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gemäß § 8 BauNVO vorgesehen. Mit der Neudarstellung einer "Gewerblichen Baufläche" im Flächennutzungsplan ist gleichzeitig die Rücknahme einer "Gewerblichen Baufläche" im nördlichen Bereich vorgesehen, welche außerhalb des bebauten Siedlungszusammenhangs liegt und teilweise landwirtschaftlich genutzt wird sowie mit Wald bestanden ist.

Mit Datum vom 16.07.2009 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 19.04.2005, Aufstellungsbeschluss
  • 11.04.2008 - 13.05.2008, Offenlage
  • 16.07.2009, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente