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III/O 5 -1.Ä- -- Obermeyer

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 02.05.1970, Inkrafttreten (Bekanntmachung Satzungsbeschluss)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Dokumente

BebauungsplanBegründung