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I/S 70 -EA- -- Wohnen nördlich des Senner Hellwegs zwischen den Hausnummern 1 und 115

Durch den einfachen Bebauungsplan soll die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten in Gebäuden festgesetzt werden. Die weitere Zulässigkeit von baulichen Anlagen richtet sich weiterhin nach dem bisherigen Planungsrecht - nach § 34 Baugesetzbuch unter Beachtung der Baumschutzsatzung der Stadt Bielefeld. Auf diese Weise wird in einem bereits erschlossenen und bebauten Gebiet eine geordnete und verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt.

 

Die öffentliche Unterrichtung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt am

Dienstag, 20.02.2024, 18.00 Uhr, im Forum

des Schulzentrums Senne, Klashofstraße 79.

Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 28.11.2023, Aufstellungsbeschluss
  • 28.11.2023, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 03.02.2024, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 03.02.2024, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 12.02.2024 - 01.03.2024, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
  • 20.02.2024, Unterrichtungs- und Erörterungstermin
  • 07.03.2024 - 19.04.2024, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Dokumente