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266. FNP-Änderung - Wohn- und Gewerbestandort Am Metallwerk

Um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) BauGB zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Flächen des Plangebietes sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld im östlichen Bereich des Plangebietes als „Gewerbliche Baufläche“ und im westlichen Bereich des Plangebietes als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Zwischen diesen beiden Flächen ist eine „Grünfläche“ dargestellt. Ein kleinerer Teilbereich im Norden des Plangebietes stellt „Waldflächen“ dar.

Zum jetzigen Planungsstand sind zwar noch keine Flächenausweisungen getroffen worden, vorgesehen ist jedoch die Ausweisung von Wohnbauflächen im Westen zu erweitern, den Grünzug nach Osten zu verschieben und im Osten eine Gewerbliche Baufläche auszuweisen.

 

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 22.02.2023, Aufstellungsbeschluss
  • 07.03.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Parallelverfahren

Dokumente