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222. FNP-Änderung - Allgemeine Art der baulichen Nutzung zwischen Herforder Straße und Straße Kammerratsheide

Planungsanlass und Planungsziel

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 222. Änderung überwiegend als Gewerbliche Baufläche dar. Ein kleiner, nördlich der Straße Kammerratsheide und westlich der Karolinenstraße gelegener Teil ist als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Vorrangiges Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung sowie des gleichzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. III/3/22.01 "Schuckenbaumer Straße/Karolinenstraße" ist es, den hier ansässigen großflächigen Einzelhandel (Möbelmarkt) planungsrechtlich zu steuern. Dazu soll unter anderem im Flächennutzungsplan das Grundstück des Möbelmarktes als Sonderbaufläche für den großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden. Zugleich soll überprüft werden, ob die ausgewiesene Gemischte Baufläche (Wohnen und Gewerbe) unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Situation entlang der Straße Kammerratsheide in Richtung Schuckenbaumer Straße erweitert werden kann.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 24.01.2012, Aufstellungsbeschluss

Parallelverfahren

Dokumente

Flächennutzungsplanänderung