Mit der Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hafenplatzes geschaffen. Rund um den Hafenplatz wird das Gewerbegebiet zu einem Sondergebiet "Sportboothafen" umgewandelt. Damit werden landseitig zum Westfälischen Sportbootzentrum neue Nutzungen, wie Dienstleistungseinrichtungen - insbesondere für den Tourismus -, Einrichtungen für Kultur und Freizeit sowie Ferienwohnungen planungsrechtlich ermöglicht.