Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ haben sich im Zuge der Umsetzung des Sanierungsplans und der Erstellung der Ausführungsplanung für den Adensee geringfügige Veränderungen am Verlauf der zukünftigen Seeufer ergeben. Diese Veränderungen wirken sich auf die im Bebauungsplan festgesetzte Dimensionierung des Sees sowie die Größe der angrenzenden Baugebiete, Baugrenzen sowie öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen aus. Die aktuellen Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechen damit in Teilen nicht mehr vollständig den zukünftigen Verhältnissen in der Wasserstadt Aden. Darüber hinaus haben sich aus der Ausführungsplanung für den Adensee weitere notwendige Anpassungen ergeben, die einer öffentlich-rechtlichen Absicherung bedürfen.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ ist es daher, alle erforderlichen Änderungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Das Grundkonzept des Bebauungsplans wird hierbei nicht verändert. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB aufgestellt.