Nach Vorgaben dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie und umgesetzt in nationales Recht in § 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes haben die Mitgliedstaaten so genannten Umgebungslärm (Verkehrs-, Flug- oder Industrielärm) rechnerisch zu erfassen, zu beurteilen und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu ermitteln und abzuwägen. Nachdem in Stufe 1 zunächst nur Ballungsräume von der Lärmaktionsplanung betroffen waren, mussten in Stufe 2 auch die übrigen Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.
Erfasst wurden im Lärmaktionsplan Stufe 2 nicht alle Bereiche des möglichen Umgebungslärms, sondern nur der Teil des Verkehrslärms auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem täglichen Aufkommen von 8.219 Fahrzeugen). Betroffen davon waren 2014/2015 die beiden Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 2, die B 233 (Werner Straße), L 654 (Lünener Straße) sowie Teilstrecken der L 736 (Ostenhellweg) und der L 821 (Jahnstraße); alle untersuchten Straßenabschnitte wiesen nach den Daten der Bundesverkehrszählung von 2010 ein Verkehrsaufkommen von mehr als 8.219 Fahrzeugen täglich auf.
Alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Eine Fortschreibung ist zudem erforderlich, wenn es bedeutsame Entwicklungen bei der Lärmsituation gibt. Das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW hat 2017 eine aktualisierte Lärmkartierung vorgelegt; angesetzte Verkehrsmengen stammen aus der Bundesverkehrszählung 2015.
Im Zuge dieser dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie ist eine Überprüfung und Fortschreibung des vorliegenden Lärmaktionsplans Bergkamen (Stufe 2) erforderlich. Gegenüber der Stufe 2 sind bei einem gleichbleibenden DTV-Auslösewert von 8.219 Fahrzeugen pro Tag in Stufe 3 mehr Straßenabschnitte in Bergkamen betroffen. Zusätzlich zu den in Stufe 2 betroffenen Straßenabschnitten, die alle auch in Stufe 3 erneut betrachtet werden, sind die Landesstraße L 664 im Abschnitt Kampstraße / Schulstraße sowie die Landesstraße L 736 Westenhellweg (Ortsdurchfahrt Rünthe) neu in die Lärmkartierung einbezogen worden. Die angesetzte Methodik bleibt gleich, sodass die Ergebnisse mit denen des Lärmaktionsplans Stufe 2 vergleichbar sind. An Straßenabschnitten, wo es zu keinen Änderungen in den Auswirkungen kommt, erfolgt keine erneute Darstellung der Lärmbelastung. Die hier vorliegende Untersuchung ergänzt insofern in Teilen nur die Lärmaktionsplanung Stufe 2.