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Stadtplanung in Bergkamen

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Ergänzungssatzung
Satzung gemäß § 34 (4) BauGB für den Bereich Heinrichstraße / Augustweg

Die bisherige Außenbereichsfläche soll in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Die einzubeziehende Fläche ist durch die nach Norden (Baugebiet Wilhelm Leuschner Sraße) und nach Westen (Baugebiet Im Breil) direkt angrenzende bauliche Nutzung (Wohnbebauung) bereits entsprechend geprägt. Südöstlich wird die Fläche durch die bestehende Zäsur „Kuhbach-Grünfläche“ von der freien Landschaft abgegrenzt. Der Kuhbach stellt in diesem Bereich eine eindeutige Zäsur dar und bildet die natürliche Barriere zur freien Landschaft auch für die angrenzenden Baugebiete.
Die Einbeziehung des betreffenden Bereiches in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile stellt insofern eine „Abrundung“ in einem baulich bereits vorgeprägten Bereich dar.


Ansprechpersonen

  • Frau Barbara Thiede, Telefon: 02307/965-470, E-Mail: b.thiede@bergkamen.de
  • Herr Sebastian Wiese, Telefon: 02307/965-423, E-Mail: s.wiese@bergkamen.de

Verfahrensschritte

  • 01.04.2004, Satzungsbeschluss

Anhänge