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Stadtplanung in Bergkamen

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Örtliche Bauvorschrift
Gestaltungssatzung "Hof Theiler"

Zum Schutz des Straßen- und Siedlungsbildes werden für das Baugebiet "Hof Theiler" örtliche Bauvorschriften zur Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen als Grundstücksbegrenzung zu öffentlichen Flächen sowie im Bereich der Vorgärten erlassen.
Ziel der Satzung ist es, die Errichtung von überhöhten, sichtdichten oder zu massiv wirkenden Einfriedungen und Wänden und die damit verbundene Beeinträchtigung der gestalterischen Qualität des Wohnumfeldes und des Straßenbildes zu verhindern.


Ansprechpersonen

  • Frau Madita Busch, Telefon: 02307/965-434, E-Mail: m.busch@bergkamen.de
  • Frau Barbara Thiede, Telefon: 02307/965-470, E-Mail: b.thiede@bergkamen.de

Verfahrensschritte

  • 26.03.1998, Satzungsbeschluss
  • 18.05.1998, Inkrafttreten

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge