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Stadtplanung in Bergkamen

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Örtliche Bauvorschrift
Baugestaltungssatzung "Schürmann-Siedlung"

Ziel der Satzung ist es, den besonderen baulichen Charakter und das traditionelle Erscheinungsbild der Arbeitersiedlung zu erhalten. Durch gestalterische Auflagen sollen die typischen und gleichartigen Gestaltungsmerkmale und damit das charakteristische Bild der Siedlung erhalten bleiben. Die Satzung beschränkt sich ausschließlich auf die bestehenden Gebäude sowie die Freiflächen der bebauten Grundstücke.
Die Schürmann-Siedlung, entstanden in den Jahren 1921-1924 dokumentiert einen besonderen Typus des Werkswohnungsbaus der 1920er Jahre.


Ansprechpersonen

  • Frau Madita Busch, Telefon: 02307/965-434, E-Mail: m.busch@bergkamen.de
  • Frau Barbara Thiede, Telefon: 02307/965-470, E-Mail: b.thiede@bergkamen.de

Verfahrensschritte

  • 27.09.1995, Satzungsbeschluss
  • 20.10.1995, Inkrafttreten

Anhänge