Im Rahmen der Erschließungsplanung zum Gewerbegebiet "Erlentiefenstraße" hat sich Notwendigkeit der Anlage eines Regenrückhaltebeckens ergeben. Mit der 1. Änderung werden die Flächenansprüche für dieses Regenrückhaltebecken gesichert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes OV 94 wird nach Osten im Bereich der Industriestraße erweitert.
Mit der 2. Änderung wird im Bebauungsplan im Grundsatz der Einzelhandel im Gewerbgebiet ausgeschlossen.