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Stadtplanung in Bergkamen

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Qualifizierter Bebauungsplan
HL 54 Heiler Heide 1. Änderung

Mit dem Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eine Steinkohlenkraftwerkes geschaffen. Durch die 1. Änderung sind Teile der Kraftwerksflächen aufgehoben worden und mit einem Industriegebiet für die Errichtung einer Sortieranlage für Verpackungen festgesetzt.


Ansprechpersonen

  • Frau Barbara Thiede, Telefon: 02307/965-470, E-Mail: b.thiede@bergkamen.de

Verfahrensschritte

  • 17.06.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge