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Stadtplanung in Bergkamen

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Qualifizierter Bebauungsplan
OV 34 Kamer Heide einschl. 1. - 4. Änderung

Der Bebauungsplan trifft die Festsetzungen für eine Wohnsiedlung für ein - und max. zweigeschossige Bebauung sowie die Festsetzungen für die Gemeinbedarfseinrichtungen für eine Grundschule und einen Kindergarten. Mit der 1.-4. Änderung werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Feststezung von Baugrenzen neu geregelt.


Ansprechpersonen

  • Frau Barbara Thiede, Telefon: 02307/965-470, E-Mail: b.thiede@bergkamen.de
  • Herr Sebastian Wiese, Telefon: 02307/965-423, E-Mail: s.wiese@bergkamen.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.1975, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge