Der Bebauungsplan trifft die Festsetzungen für eine Wohnsiedlung für ein - und max. zweigeschossige Bebauung sowie die Festsetzungen für die Gemeinbedarfseinrichtungen für eine Grundschule und einen Kindergarten. Mit der 1.-4. Änderung werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Feststezung von Baugrenzen neu geregelt.