Mit diesem Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnsiedlung durch die Altgemeinde Overberge nördlich der Landwehrstraße geschaffen worden. Mit der 1. Änderung sind die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen/Baulinien neu geregelt worden.