Plandetails | Kreisstadt Bergheim

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Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath - Gohrpunkt (Bl. 4206) und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gohrpunkt - Rommerskirchen (Bl. 4207)

 

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses

 

der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29. März 2018 – Az.: 25.05.01.01-07/08 –, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)

 

in der Zeit vom 02.07.2018 bis 16.07.2018 einschl.

 

in der Kreisstadt Bergheim, Bethlehemer Str. 9–11, 50126 Bergheim, Abteilung 6.1, Planung und Umwelt, 1. Etage, Altes Rathaus, Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:45 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die auszulegenden Planunterlagen können zudem auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden.

 

Gegenstand der vorliegenden Planfeststellung ist die Errichtung einer neuen 380-kV-HÖFL-Verbindung auf einer Gesamtlänge von rd. 30 km zwischen der UA Osterath (Stadt Meerbusch) über die UA Gohrpunkt (Stadt Dormagen/Gemeinde Rommerskirchen) und der UA Rommerskirchen (Stadt Bergheim).

 

Durch die planfestgestellten Maßnahmen sind der Rhein-Kreis Neuss mit den Städten Meerbusch, Kaarst, Neuss, Grevenbroich und Dormagen sowie der Gemeinde Rommerskirchen, der Kreis Viersen mit der Stadt Willich sowie der Rhein-Erft-Kreis mit den Städten Pulheim und Bergheim betroffen.

 

Der Leitungsabschnitt zwischen Osterath und Rommerskirchen ist Teil des Vorhabens Nr. 15 "Neubau HÖFL Osterath - Weißenthurm, Nennspannung 380-kV" nach dem EnLAG. Es dient der Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der UA Osterath (Stadt Meerbusch) und UA Weißenthurm (bei Koblenz) und steht darüber hinaus in einem überregionalen Kontext. Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der sogenannten "Rheinschiene" und eine notwendige Maßnahme für den weiteren Abtransport insbesondere der Windenergie, die über die Leitungen Diele - Niederrhein (EnLAG Nr. 5.) und Niederrhein - Utfort - Osterath (EnLAG Nr. 14) aus dem Norden abtransportiert und in die Ballungsräume Rhein/Main und Rhein/Neckar abtransportiert wird.

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680

Verfahrensschritte

  • 02.07.2018 - 16.07.2018, Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung