Bergheim

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Vorkaufsrechtssatzung für die Westliche Erweiterung Gewerbepark Bergheim

Das Ziel der Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb die Realisierung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahmen zu sichern, zu erleichtern und zu beschleunigen. Eine Umsetzung dient der Förderung des Strukturwandels und soll die digitale Transformation der Region nachhaltig unterstützen. Für das Satzungsgebiet beabsichtigt die Kreisstadt Bergheim, die Flächen zu entwickeln, insbesondere um die Erschließung des geplanten Gebietes zu sichern und für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundstücke zu schaffen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Herr Andreas Metzemacher,  02271 89-754

Verfahrensschritte

  • 31.03.2025, Satzungsbeschluss
  • 16.04.2025, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Satzung

Bekanntmachung