Bergheim

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Vorkaufsrechtssatzung für die Südwestliche Erweiterung Gewerbepark Bergheim

Das Ziel der Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb die Realisierung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahmen zu sichern, zu erleichtern und zu beschleunigen. Eine Umsetzung dient der Förderung des Strukturwandels und soll die digitale Transformation der Region nachhaltig unterstützen. Für das Satzungsgebiet beabsichtigt die Kreisstadt Bergheim, die Flächen zu entwickeln, insbesondere um die Erschließung des geplanten Gebietes zu sichern und für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundstücke zu schaffen.

Ansprechperson

Herr Andreas Metzemacher,  02271 89-754

Verfahrensschritte

  • 31.03.2025, Satzungsbeschluss
  • 16.04.2025, Rechtskraft

Anhänge

Satzung

Bekanntmachung