Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der "Windader West" - Teilstück NRW
Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen (kurz: O-NAS) von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie sollen jeweils über einen der nachfolgend aufgeführten Netzverknüpfungspunkte an das bestehende Stromnetz angebunden werden:
- NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
- NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
- NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen (auf dem Gebiet der Stadt Bergheim) und
- NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.
Anlass für die Planung sind u.a. die bundesgesetzlichen Regelungen zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Die O-NAS der "Windader West“ sind im geltenden Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 begründet.
Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden, bevor diese den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt ansteuern. Die vier Erdkabelsysteme bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 11. Juni 2024 bis einschließlich zum 11. Juli 2024 gemäß § 15 Absatz 3 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Verfahrensunterlagen gegeben.
Auf Grundlage der Verfahrensunterlagen sowie aller eingereichten Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus dem gemäß § 32 Absatz 2 LPlG NRW mit den beteiligten öffentlichen Stellen und den Personen des Privatrechts nach § 4 ROG durchgeführten Erörterungstermin haben die Regionalplanungsbehörden Düsseldorf, Köln, Münster und RVR eine gutachterliche Stellungnahme nach § 15 Absatz 1 Satz 4 ROG erstellt und diese der Vorhabenträgerin übermittelt. Sie bildet das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung.
Die gutachterliche Stellungnahme wird gemäß § 32 Absatz 3 LPlG NRW möglichst zeitnah ohne Begründung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster bekannt gemacht und mit Begründung bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden sowie den Kreisen und Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben erstreckt, für die Dauer von fünf Jahren zur Einsicht für jedermann bereitgehalten, und auf den Internetseiten der Regionalplanungsbehörden eingestellt.
Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).
Weitere Informationen finden Sie unter: https://url.nrw/windaderwest
Anhänge
Ergebnis Raumverträglichkeitsprüfung
- Gutachterliche Stellungnahme (PDF, 6,08 MB)
- Anlage A (PDF, 39,57 MB)
- Anlage B (PDF, 1,33 MB)
Bekanntmachung
- amtsblatt06 25 (PDF, 247,72 KB)