Bebauungsplan 006/Thorr - Teilaufhebung
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung der in der Örtlichkeit vorhandenen Spiel- und Freizeitfläche in Form einer Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6/Thorr zu schaffen. Die zukünftige Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
Herr Bastian Bussenius, 02271 89-636, Bastian.Bussenius@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 24.06.2024, Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung
- 08.07.2024 - 02.08.2024, Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.09.2024, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
- 30.09.2024 - 04.11.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 16.12.2024, Satzungsbeschluss
- 20.05.2025, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- 01 Geltungsbereich 06-Th Teilaufhebung (PDF, 2,50 MB)
Rechtskräftiger Plan
- 02 Bebauungsplan Nr. 6/ Thorr (PDF, 29,26 MB)
- 03 Textliche Festsetzung BP Nr. 6 / Thorr (PDF, 405,89 KB)
Begründung
- 04 BP 6 Begruendung Aufhebung 20240829 gesiegelt (PDF, 1,93 MB)
Zusammenfassende Erklärung
- 31012025 BP 06 Teilaufhebung Zus. Erklärung gesiegelt (PDF, 486,80 KB)