Bergheim

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Bebauungsplan 299/Na "Ehemaliger Kindergarten Fischerhof"

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 299 / Na „Ehemaliger Kindergarten Fischerhof“ in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 17.03.2022, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.03.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.04.2022 - 09.05.2022, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.09.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.02.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Bekanntmachung