Bergheim

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Bebauungsplan 296/Gl "Feuerwehrgerätehaus Glesch & Paffendorf"

Ziel des Bebauungsplans Nr. 296/Gl "Feuerwehrgerätehaus Glesch & Paffendorf" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Glesch sowie Paffendorf zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.

 

Ansprechperson

Herr Dennis Kuhpfahl,  02271 89-852
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 16.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.06.2023, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 19.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.08.2023 - 15.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 05.12.2024, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2024, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 16.12.2024, Aufstellungsbeschluss
  • 20.01.2025 - 21.02.2025, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Lageplan

Abwägung Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Bekanntmachung