Bergheim

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Bebauungsplan 027/Bm - 1. Änderung - Aufhebung

Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27. Dadurch können Vorhaben im vormaligen Geltungsbereich zukünftig auf Basis des § 34 BauGB genehmigt werden. Im Weiteren dient die Aufhebung des Bebauungsplans der zügigen Umsetzung der Planungen für eine Nachnutzung des Grundstücks des abgerissenen Hochhauses an der Albrecht-Dürer-Allee.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Einleitung des Aufhebungsverfahrens
  • 09.10.2019 - 31.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachung