Bergheim

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Flächennutzungsplan - 146. Änderung - "Abgrabungskonzentrationszonen für Kiese und Sande"

Ziel der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes "Abgrabungskonzentrationszonen für Kiese und Sande" der Kreisstadt Bergheim ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Abgrabung von Kiesen und Sanden im Außenbereich zu schaffen.

 

Durch die Darstellung von Konzentrationszonen zum Abbau von Kiesen und Sanden im Flächennutzungsplan soll das Abgrabungsgeschehen mit der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf bestimmte Teile des Gemeindegebietes konzentriert werden. Aufgrund der Konzentrationswirkung können außerhalb dieser Konzentrationszonen keine Flächen mehr für Abbauvorhaben in Anspruch genommen werden. Das ermöglicht der Kreisstadt Bergheim die Lenkung, Regulierung und Konzentration von Kiesbauvorhaben auf geeignete, möglichst konfliktarme Standorte. 

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.03.2024 - 12.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten

Bekanntmachung