Bergheim

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Bebauungsplan 294/Zi "Kreispolizeibehörde"

Ziel des Bebauungsplans Nr. 294/Zi "Kreispolizeibehörde" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Kreispolizeibehörde im Stadtgebiet der Kreisstadt Bergheim zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 08.04.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.10.2019 - 31.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 02.01.2020 - 06.02.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.03.2020, Satzungsbeschluss
  • 06.04.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung