Bergheim

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Bebauungsplan 291/Oa "Zum Fortunabad"

Ziel des Bebauungsplans ist es, die im Plangebiet bestehende Wohnbebauung zu sichern, um auf diese Weise dem Bedürfnis der Bevölkerung nach bezahlbarem Wohnraum nachzukommen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Sollten Sie Fragen zum Erwerb von Grundstücken haben, wenden die sich bitte an das Immobilienportal der Kreisstadt Bergheim.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 14.02.2019, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
  • 14.02.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.03.2019 - 15.04.2019, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.11.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Bekanntmachung