Bergheim

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Bebauungsplan 290/Bm "Altstadt Nord"

Unter Berücksichtigung der in § 1 (5) BauGB verankerten Oberziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 290/Bm „Altstadt Nord“ insbesondere folgende städtebauliche und umweltbezogene Zielsetzungen verfolgt:

  • Stärkung der Bedeutung der Kreisstadt Bergheim als Mittelzentrum mit überörtlicher Bedeutung als Verwaltungs- und Behördenstandort
  • Ausschöpfung des Nachverdichtungspotenzials in der Bergheimer Altstadt vor dem Hintergrund der Handlungsmaxime einer nachhaltigen Flächenentwicklung durch das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“
  • Städtebaulich sinnvolle Neuordnung und Strukturierung des gesamten Bereichs, verbunden mit einer flexibleren Ausnutzung und Optimierung der bestehenden Bauflächen
  • Stärkung der Identität der Innenstadt durch Fassung des Raums entlang der Erftpromenade sowie an der Stadtmauer
  • Herstellung des funktionalen und städtebaulichen Gleichgewichtes zwischen Altstadt und Neustadt im Sinne der „Bergheimer Waage“ gemäß Ratsbeschluss vom 08.09.2014, insbesondere Konzentration im Plangeltungsbereich auf einen Nutzungsmix aus Kultur, Freizeit, Gastronomie, Dienstleistung
  • Qualitative Aufwertung der bisher mindergenutzten Bereiche und Flächen
  • Neustrukturierung der Wegebeziehungen und deutlichere Zuordnung von öffentlichen, halbprivaten und privaten Räumen sowie die Verbindung zwischen Fußgängerzone und rückwärtigem Bereich zwecks Belebung der Innenstadt; Attraktiver Innenstadtzugang Altstadt-Nord
  • Stärkere Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
  • Einbindung der historischen Stadtmauer in die städtebauliche Neustrukturierung dieses Bereichs
  • Strukturierung und Optimierung des Angebots an innenstadtnahen Parkmöglichkeiten
 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 29.01.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung