Bergheim

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Flächennutzungsplan - 140. Änderung - Stadtteil Glessen - "Waldkindergarten"

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines geplanten Waldkindergartens im Bereich des heutigen Reitplatzes am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Glessen. Hierzu wird in der Darstellung „Grünfläche“ die Zweckbestimmung „Sportplatz“ mit der Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ ergänzt.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 10.07.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.07.2017 - 28.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 16.11.2017, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.11.2017 - 05.01.2018, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.03.2018, Feststellungsbeschluss
  • 24.07.2018, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachung

Gutachten