Bergheim

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Bebauungsplan 285/Bm "Beisselstraße"

Unter Berücksichtigung der in § 1 (5) BauGB verankerten Oberziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 285/Bm "Beisselstraße" insbesondere folgende städtebauliche und umweltbezogene Zielsetzungen verfolgt:

  • Stärkung der Bedeutung der Kreisstadt Bergheim als Mittelzentrum mit überörtlicher Bedeutung als Verwaltungs- und Behördenstandort
  • Ausschöpfung des Nachverdichtungspotenzials in der Bergheimer Innenstadt vor dem Hintergrund der Handlungsmaxime einer nachhaltigen Flächenentwicklung durch das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“
  • Städtebaulich sinnvolle Neuordnung des Bereiches entlang der Stadtmauer, verbunden mit einer flexibleren Ausnutzung und Optimierung der bestehenden Bauflächen
  • Belebung und Attraktivierung der Bergheimer Innenstadt als Impulsprojekt mit kerngebietstypischen Nutzungen
  • Schaffung einer attraktiven Eingangssituation in die City (insbesondere für Innenstadtbesucher aus nördlicher Richtung)
  • Stärkung der Identität der Innenstadt durch Fassung des Raums entlang der Erftpromenade und Öffnung zur Erft
  • Neustrukturierung der Wegebeziehungen und Zuordnung von öffentlichen, halbprivaten und privaten Räumen
  • Bessere Auslastung vorhandener Infrastrukturen
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-inne gerne zur Verfügung.
 
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
 

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 12.06.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

öffentliche Bekanntmachung